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Erstattung von Kapitalertragsteuer gemäß § 32 Abs. 5 KStG an eine EU-Gesellschaft, deren einzige Anteilseignerin eine Drittstaatengesellschaft ist

Kapitel:
Verschiedenes > AO, Verschiedenes
Fundstellen
  1. FG Köln 22.09.2023, 2 K 1792/17
Normen
[AEUV] Art. 49, Art. 63, Art. 267
[AO 1977] § 238 Abs. 1
[GG] Art. 23
[KStG] § 32 Abs. 5
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: VIII R 43/23 (BFH), Kapitalertragsteuer, Erstattungsanspruch, Kapitalverkehrsfreiheit, Verzinsung, Missbrauch, Zwischenschaltung, Freistellung
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