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Stiftung, deren Haupttätigkeit in der Veräußerung und dem Halten von Beteiligungen besteht, als Finanzunternehmen im Sinne von § 8 b Abs. 7 Satz 2 KStG a.F. in Verbindung mit § 1 Abs. 3 Satz 1 KWG, Weiterveräußerung des von den Stiftern als Grundstockvermögen zugewendeten Aktienpakets bereits wenige Tage nach Stiftungsgründung

Kapitel:
Unternehmensbereich > Körperschaftsteuer
Fundstellen
  1. Sächsisches FG 21.10.2020, 5 K 117/18
    EFG 2021 S. 1584
Normen
[EStG] § 17 Abs. 1, § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3, § 20 Abs. 1 Nr. 9
[KStG 2011] § 1 Abs. 1 Nr. 4, § 8 b Abs. 2 Satz 1, § 8 b Abs. 7 Satz 2, § 27 Abs. 1 Satz 1, § 27 Abs. 2, § 27 Abs. 7
[KWG] § 1 Abs. 3 Satz 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: I R 46/20 (BFH), Stiftung, Finanzunternehmen, Veräußerungsgewinn, Aktie
Zitiert in... / geändert durch...
  • BFH 17.5.2023, SIS 23 16 32, Keine gesonderte Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos bei rechtsfähigen privaten Stif...
  • BFH 17.5.2023, SIS 23 16 35, Keine gesonderte Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos bei rechtsfähigen privaten Stif...
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