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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 26/14 (BFH)
§§: GrEStG § 1 Abs. 3 Nr. 3, GrEStG § 1 Abs. 3 Nr. 4
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Gesellschaft
Rechtsfrage: Umfasst § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG auch die Fälle des derivativen Erwerbs? Steht dem Subsidiaritätsverhältnis von § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG und § 1 Abs. 3 Nr. 4 GrEStG entgegen, dass die Revisionsklägerin den Übereignungsanspruch aufgrund Vertragsübernahme nicht originär sondern derivativ erworben hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 26.03.2014
Vorinstanz/AZ: 5 K 235/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 20 48
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.05.2016
Erledigungs-Az: II R 26/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 15 17