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Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen bei Inanspruchnahme eines Hausnotrufsystems
Kapitel:
Privatbereich > Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen
Privatbereich > Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen
Fundstellen
-
Sächsisches FG 14.10.2020, 2 K 323/20
EFG 2021 S. 217
Normen
[EStG] § 35 a Abs. 2 Satz 1, § 35 a Abs. 4 Satz 1
[EStG] § 35 a Abs. 2 Satz 1, § 35 a Abs. 4 Satz 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 15.02.2023, SIS 23 06 97, Haushaltsnahe Dienstleistung, Haushalt, Notrufsystem
- nach: VI B 94/20, Hausnotrufsystem, haushaltsnahe Dienstleistungen
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 15.2.2023, SIS 23 06 97, Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem, keine Steuerermäßigung nach § 35 a EStG: Für ein Hausnotrufsystem,...
- FG Münster 24.2.2022, SIS 22 05 44, Müllabfuhr und Schmutzwasserentsorgung keine haushaltsnahen Dienstleistungen: 1. Die Entsorgung von Müll ...

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