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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 49/06
§§: AO § 147 Abs. 6 Satz 2, AO § 140, AO § 141, AO § 200 Abs. 1 Satz 2, EStG § 4 Abs. 3, UStG § 22
Schlagwörter Digitaler Datenträger, Aufzeichnungspflicht, Außenprüfung, Einnahmeüberschussrechnung, Ermessen
Rechtsfrage: Ist eine Aufforderung des FA gemäß § 147 Abs. 6 Satz 2 AO (Zurverfügungstellung von gespeicherten Unterlagen und Aufzeichnungen auf einem maschinell verwertbaren Datenträger im Rahmen einer Außenprüfung) insoweit ermessensfehlerhaft, als sie Daten erfasst, die über die Aufzeichnungspflichten eines Einnahmeüberschussrechners hinausgehen, obwohl dieser -freiwillig- unter Verwendung eines Datev-Programms über seine Aufzeichnungspflichten hinausgehende Daten (Sachkonten) erfasst hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 13.11.2006
Vorinstanz/AZ: 2 K 198/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 05 07
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.06.2009
Erledigungs-Az: VIII R 80/06
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an VIII. Senat - neues Aktenzeichen: VIII R 80/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 29 08