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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-169/19 (EuGH) |
§§: | AEUV Art. 18, AEUV Art. 21 |
Schlagwörter | EG, EU, Steuervergünstigung, Einkünfte |
Rechtsfrage: | Sind die Art. 18 und 21 AEUV dahin auszulegen, dass sie einer Regelung eines Mitgliedstaats entgegenstehen, die in Bezug auf eine in einem anderen Mitgliedstaat wohnhafte Person, die ihre gesamten Einkünfte im ersten Mitgliedstaat erworben hat, aber die Staatsangehörigkeit des zweiten Mitgliedstaats nicht besitzt, die Besteuerung ihrer Einkünfte ohne die steuerlichen Vergünstigungen des zweiten Mitgliedstaats vorsieht? |
Vorinstanz: | Corte dei Conti |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2019 Nr. C 206 S. 21 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 30.04.2020 |
Erledigungs-Az: | Rs C-168/19 und C-169/19 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 06 83 |