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Bilanzierungswahlrecht zum Verzicht auf den Ansatz eines Rechnungsabgrenzungspostens in Fällen von geringer Bedeutung entsprechend der jeweiligen Grenze des § 6 Abs. 2 EStG
Kapitel:
Unternehmensbereich > Gewinnermittlung > Geringwertige Wirtschaftsgüter
Unternehmensbereich > Gewinnermittlung > Geringwertige Wirtschaftsgüter
Fundstellen
-
FG Baden-Württemberg 08.11.2019, 5 K 1626/19
EFG 2020 S. 435
DStRE 2020 S. 705
Normen
[EStG] § 4 Abs. 4, § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, § 6 Abs. 2
[HGB] § 240 Abs. 3, § 240 Abs. 4, § 241, § 256
[EStG] § 4 Abs. 4, § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, § 6 Abs. 2
[HGB] § 240 Abs. 3, § 240 Abs. 4, § 241, § 256
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 16.03.2021, SIS 21 14 44, Aktive Rechnungsabgrenzung, Geringe Bedeutung, Bilanzierung, Wahlrecht
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 16.3.2021, SIS 21 14 44, Bildung von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten auch in Fällen geringer Bedeutung: Aktive Rechnungsabgrenz...

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