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Steuerschuld des Leistungsempfängers bei Werklieferung (Errichtung eines Hauses) durch einen im Ausland ansässigen Unternehmer an Ehegatten als gemeinschaftliche Auftraggeber, Unternehmer-Ehegatte und alleiniger Grundstückseigentümer als alleiniger Steuerschuldner nach § 13 b Abs. 5 Satz 1 UStG für die Umsatzsteuer der gesamten Werklieferung
Kapitel:
Unternehmensbereich > Umsatzsteuer > Abzugsverfahren / Umsatzsteuer, Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
Unternehmensbereich > Umsatzsteuer > Abzugsverfahren / Umsatzsteuer, Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
Fundstellen
-
FG München 29.01.2020, 3 K 1818/18
EFG 2020 S. 745
Normen
[BGB] § 421, § 432 Abs. 1 Satz 1
[RL 2006/112/EG] Art. 194 Abs. 1, Art. 194 Abs. 2
[UStG 2012] § 13 b Abs. 1, § 13 b Abs. 2 Nr. 1, § 13 b Abs. 5 Satz 1, § 13 b Abs. 5 Satz 3
[BGB] § 421, § 432 Abs. 1 Satz 1
[RL 2006/112/EG] Art. 194 Abs. 1, Art. 194 Abs. 2
[UStG 2012] § 13 b Abs. 1, § 13 b Abs. 2 Nr. 1, § 13 b Abs. 5 Satz 1, § 13 b Abs. 5 Satz 3
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 10.12.2020, SIS 21 08 15, Steuerschuldner, Ehegatte, Unternehmer, Leistungsempfänger, Rechnungsberichtigung, Erstattungsanspruch
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 10.12.2020, SIS 21 08 15, Steuerschuld des Leistungsempfängers: Der Anwendung von § 13 b Abs. 5 Satz 1 UStG steht nicht entgegen, d...

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