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Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen Zwangsgeldandrohung bei Bestandskraft der Zwangsgeldfestsetzung
Kapitel:
Verschiedenes > Vollstreckung
Verschiedenes > Vollstreckung
Fundstellen
-
BFH 29.05.2019, VII B 10/19 (NV) (ECLI:DE:BFH:2019:BA.290519.VIIB10.19.0)
BFH/NV 2019 S. 1121
Normen
[FGO] § 69
[AO 1977] § 130, § 322, § 367 Abs. 2 Satz 3
[FGO] § 69
[AO 1977] § 130, § 322, § 367 Abs. 2 Satz 3
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- vor: FG Berlin-Brandenburg, 11.12.2018, SIS 18 21 79, Zwangsgeld, einstweiliger Rechtsschutz, Androhung, Anordnung
Zitiert in... / geändert durch...
- FG München 9.7.2024, SIS 24 16 42, Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage gegen die Zwangsgeldandrohung: 1. Wird gegen denselben Bescheid wied...
- FG München 12.8.2022, SIS 22 17 16, Einspruch und AdV gegen Zwangsgeldandrohung: 1. Der Zulässigkeit eines Antrags auf AdV einer Zwangsgeldan...
- BFH 6.8.2020, SIS 20 13 04, Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen gerichtliche Zwangsgeldandrohung: 1. Ein beim BFH gestellter Eilrec...

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