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Nach Eintritt der Bestandskraft von Grunderwerbsteuerbescheiden kein Anspruch nach der DSGVO auf Akteneinsicht in Grunderwerbsteuerakten oder Kopien aller Grunderwerbsteuerakten, Vertretung des Finanzamts beim Finanzgericht

Kapitel:
Rechtsbehelfe > Klageverfahren
Fundstellen
  1. Thüringer FG 15.08.2023, 2 K 570/20, rkr.
Normen
[AO 1977] § 32 a Abs. 1, § 32 c Abs. 1 Nr. 1, § 32 i
[FGO] § 62, § 119 Nr. 4
[VO (EU) 2016/679] Art. 2 Abs. 1, Art. 13 Abs. 4, Art. 14 Abs. 5 a, Art. 15 Abs. 1, Art. 15 Abs. 3, Art. 23 Abs. 1 Buchst. e
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