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Zulässigkeit eines Antrags nach § 69 Abs. 3 FGO gegen eine Zwangsgeldandrohung bei Bestandskraft der darauf beruhenden Zwangsgeldfestsetzungen, Begründungspflicht des FA hinsichtlich der Höhe einer Zwangsgeldandrohung von 1.000 EUR je ausstehende Steuererklärung, Gewinnermittlung und Umsatzsteuer-Voranmeldung
Kapitel:
Rechtsbehelfe > Vorläufiger Rechtsschutz
Rechtsbehelfe > Vorläufiger Rechtsschutz
Fundstellen
-
FG Berlin-Brandenburg 11.12.2018, 7 V 7186/18
EFG 2019 S. 145
Normen
[AO 1977] § 5, § 121 Abs. 1, § 127, § 130, § 332 Abs. 1 Satz 1, § 332 Abs. 2 Satz 2
[FGO] § 69 Abs. 2 Satz 2, § 69 Abs. 3 Satz 1, § 102
[AO 1977] § 5, § 121 Abs. 1, § 127, § 130, § 332 Abs. 1 Satz 1, § 332 Abs. 2 Satz 2
[FGO] § 69 Abs. 2 Satz 2, § 69 Abs. 3 Satz 1, § 102
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 29.05.2019, SIS 19 12 28, Zwangsgeld, einstweiliger Rechtsschutz, Androhung, Anordnung
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 29.5.2019, SIS 19 12 28, Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen Zwangsgeldandrohung bei Bestandskraft der Zwangsgeldfestsetzung: 1....

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