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Aufhebung des Bescheids über die Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen (§ 60 a Abs. 1 AO) bei jeder Änderung der für die Beurteilung der formellen Satzungsmäßigkeit erforderlichen Regelungen
Kapitel:
Unternehmensbereich > Sonstiges > Vereine, Gemeinnützigkeit
Unternehmensbereich > Sonstiges > Vereine, Gemeinnützigkeit
Fundstellen
-
FG Berlin-Brandenburg 01.11.2018, 8 K 11191/16
EFG 2019 S. 1052
Normen
[AO 1977] § 59, § 60 a Abs. 1, § 60 a Abs. 2 Satz 1, § 60 a Abs. 4, § 61
[AO 1977] § 59, § 60 a Abs. 1, § 60 a Abs. 2 Satz 1, § 60 a Abs. 4, § 61
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 23.07.2020, SIS 20 16 14, Gemeinnützigkeit, Aufhebung, Satzung
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 23.7.2020, SIS 20 16 14, Satzungsänderung bei Gemeinnützigkeit: Eine Änderung bei den für die Feststellung der satzungsmäßigen Vor...

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