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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-647/20 (EuGH)
§§: AEUV Art. 65 Abs. 1 Buchst. a
Schlagwörter EG, EU, Veräußerungsgewinn, Grundstück, Immobilie
Rechtsfrage: Dürfen nach Art. 65 Abs. 1 Buchst. a AEUV Veräußerungsgewinne aus einem Immobiliengeschäft, das im Verkauf einer Immobilie besteht, die von einer nicht in der Europäischen Union ansässigen portugiesischen Staatsangehörigen erworben wurde, einer im Verhältnis zur Regelung für gebietsansässige Steuerpflichtige - bei denen der Veräußerungsgewinn, der als Grundlage für die Berechnung der Einkommensteuer dient, um 50 % herabgesetzt wird - diskriminierenden, eine höhere Besteuerung vorsehenden Regelung unterworfen werden?
Vorinstanz: Tribunal Arbitral Tributário (Centro de Arbitragem Administrativa - CAAD) (Portugal)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2021 Nr. C 53 S. 27
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 13.12.2021
Erledigungs-Az: Rs C-647/20