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Umfang der für einen Entlastungsantrag nach § 9 b StromStG erforderlichen Angaben nach Verschmelzung
Kapitel:
Unternehmensbereich > Gesellschaften > Umwandlung, Einbringung, Verschmelzung
Unternehmensbereich > Gesellschaften > Umwandlung, Einbringung, Verschmelzung
Fundstellen
- FG Rheinland-Pfalz 24.05.2018, 6 K 2410/17 Z
Normen
[AO 1977] § 110, § 155 Abs. 4, § 169, § 170
[StromStG] § 9 b
[StromStV] § 17 b
[AO 1977] § 110, § 155 Abs. 4, § 169, § 170
[StromStG] § 9 b
[StromStV] § 17 b
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 07.07.2020, SIS 20 18 06, Stromsteuer, Entlastung, Festsetzungsfrist, Verschmelzung, Rechtsnachfolge, Produzierendes Gewerbe
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 7.7.2020, SIS 20 18 06, Antrag auf Stromsteuerentlastung bei Verschmelzung: 1. Im Falle der Umwandlung durch Verschmelzung nach §...

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