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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VII R 24/17 (BFH) | 
| §§: | AO § 251 Abs. 3, InsO § 174, InsO § 302 Nr. 1 | 
| Schlagwörter | Feststellungsbescheid, Insolvenz | 
| Rechtsfrage: | Fehlen dem Feststellungsbescheid das Feststellungsinteresse, weil eine gesonderte Feststellung der Forderung als eine solche i.S. des § 174 Abs. 2 InsO entbehrlich ist, sowie eine Ermächtigungsgrundlage, weil § 251 Abs. 3 AO nur die Befugnis zur Feststellung der Insolvenzforderung, nicht die Befugnis zur Feststellung des "Prädikats" des § 302 Nr. 1 InsO beinhaltet? - Ist Adressat eines solchen Feststellungsbescheids der Insolvenzverwalter oder der Steuerschuldner? - Ist die rechtskräftige Verurteilung wegen einer Steuerhinterziehung nach Löschung im Bundeszentralregister (und erst späterer Eröffnung des Insolvenzverfahrens) noch zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg | 
| Vorinstanz/Datum: | 18.05.2017 | 
| Vorinstanz/AZ: | 1 K 3539/16 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 23 61 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 07.08.2018 | 
| Erledigungs-Az: | VII R 24, 25/17 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 16 77 | 
