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Abgrenzung zwischen Verwaltungs- und Betriebsvermögen im Anwendungsbereich des § 13 b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 a bis c ErbStG
Kapitel:
Unternehmensbereich > Gesellschaften > Betriebsaufspaltung
Unternehmensbereich > Gesellschaften > Betriebsaufspaltung
Fundstellen
-
Hessisches FG 25.04.2018, 9 K 1857/15
EFG 2018 S. 2047
Normen
[ErbStG] § 13 b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 a, § 13 b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 b, § 13 b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 c
[EStG] § 4 h Abs. 3 Satz 5
[ErbStG] § 13 b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 a, § 13 b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 b, § 13 b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 c
[EStG] § 4 h Abs. 3 Satz 5
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 23.02.2021, SIS 21 12 03, Gesonderte Feststellung, Betriebsvermögen, Konzern
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 23.2.2021, SIS 21 12 03, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Begünstigung von Grundstücken im Betriebsvermögen bei Nutzungsüberlassung...
- FG Münster 3.12.2020, SIS 21 14 89, Zuordnung eines Grundstücks zum begünstigen Vermögen nach § 13 b ErbStG: 1. Zum Verwaltungsvermögen gehör...

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