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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 85/99
§§: UStG § 3 Abs 1 J: 1980, UStG § 3 Abs 4 J: 1980, UStG § 3 Abs 7 J: 1980, FGO § 76 Abs 1, FGO § 90 a, FGO § 96, GG Art. 103 Abs 1
Schlagwörter Versenden, Verfügungsmacht, Werklieferung, Feststellungslast
Rechtsfrage: Gilt § 3 Abs. 7 UStG auch dann, wenn die Leistung als Werklieferung i.S.v. § 3 Abs. 4 UStG anzusehen ist? Trägt derjenige Beteiligte die Feststellungslast, der das Vorliegen einer Lieferung i.S.v. § 3 Abs. 1 UStG bestreitet und statt dessen behauptet, die streitige Leistung sei als Werklieferung i.S.v. § 3 Abs. 4 UStG anzusehen? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 03.11.1999
Vorinstanz/AZ: 9 K 9/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 70 70
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.02.2002
Erledigungs-Az: V R 85/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache