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Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für maßgefertigte elastische Schuheinlagen, die nicht als orthopädische Vorrichtung anzusehen sind
Kapitel:
Unternehmensbereich > Umsatzsteuer > Ermäßigter Umsatzsteuersatz
Unternehmensbereich > Umsatzsteuer > Ermäßigter Umsatzsteuersatz
Fundstellen
- FG Baden-Württemberg 30.11.2016, 9 K 3511/13, rkr.
Normen
[KN] Anm. 6 zu Kap. 90, Unterpos. 6406 90, Unterpos. 9021 10
[UStG] § 12 Abs. 1, § 12 Abs. 2 Nr. 1, Anl. 2 Nr. 52 Buchst. b
[VO (EG) Nr. 696/2012]
[KN] Anm. 6 zu Kap. 90, Unterpos. 6406 90, Unterpos. 9021 10
[UStG] § 12 Abs. 1, § 12 Abs. 2 Nr. 1, Anl. 2 Nr. 52 Buchst. b
[VO (EG) Nr. 696/2012]
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 27.02.2019, SIS 19 08 71, Einreihung, Tarifierung, Umsatzsteuer
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 27.2.2019, SIS 19 08 71, Zur Einreihung von Einlegesohlen: Einlegesohlen zum Korrigieren orthopädischer Leiden sind auch dann umsa...

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