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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs T-522/23 (EuG) |
§§: | GATT Art. XXVIII, GATT Art. 28, Beschluss 2023/1056/EU |
Schlagwörter | EG, EU, Zoll, Brasilien, Nichtigkeit, Vereinigtes Königreich |
Rechtsfrage: | Klage eines Unternehmens gegen den Rat der Europäischen Union: Die Klägerin beantragt, den Beschluss (EU) 2023/1056 des Rates vom 25.5.2023 über den Abschluss - im Namen der Union - des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien nach Art. XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union für nichtig zu erklären; - die Kosten des Verfahrens dem Beklagten aufzuerlegen |
Vorinstanz: | Unternehmen ./. Rat |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU C/2023/70 |
Erledigendes Gericht: | EuG |
Erledigungs-Datum: | 04.10.2024 |
Erledigungs-Az: | Rs T-522/23 |