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Aufwendungen im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren zur Ausgestaltung des Umgangsrechts des nicht sorgeberechtigten Vaters mit seinem Sohn ab dem Veranlagungszeitraum 2013 nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen abziehbar

Kapitel:
Privatbereich > Außergewöhnliche Belastungen (allgemeine)
Fundstellen
  1. FG des Saarlandes 13.12.2017, 2 K 1316/16
    EFG 2018 S. 1654
Normen
[BGB] § 1684 Abs. 1, § 1684 Abs. 2, § 1684 Abs. 3
[EStG 2013] § 33 Abs. 1, § 33 Abs. 2 Satz 1, § 33 Abs. 2 Satz 4
[GG] Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1
Zitiert in... / geändert durch...
  • BFH 13.8.2020, SIS 20 16 73, Prozesskosten in Zusammenhang mit einem Umgangsrechtsstreit als außergewöhnliche Belastungen: 1. Unter de...
  • BFH 13.8.2020, SIS 20 16 75, Prozesskosten nur bei Gefährdung der materiellen Existenzgrundlage als außergewöhnliche Belastungen abzie...
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