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Prozesskosten von Eltern für Umgangsrechtsstreit betreffend das gemeinsame minderjährige Kind als außergewöhnliche Belastung unter Geltung von § 33 Abs. Abs. 2 Satz 4 EStG i.d.F. d. AmtshilfeRLUmsG ab dem VZ 2013

Kapitel:
Privatbereich > Außergewöhnliche Belastungen (allgemeine)
Fundstellen
  1. FG München 07.05.2018, 7 K 257/17
    EFG 2018 S. 1960
Normen
[BGB] § 1626 Abs. 1 Satz 2
[EStG 2013] § 33 Abs. 1, § 33 Abs. 2 Satz 1, § 33 Abs. 2 Satz 4, § 33 Abs. 3
[GG] Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 6
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: BFH, 13.08.2020, SIS 20 16 75, Prozesskosten, Außergewöhnliche Belastung, Zivilprozess, Kind, Verfassungsmäßigkeit
Zitiert in... / geändert durch...
  • BFH 13.8.2020, SIS 20 16 75, Prozesskosten nur bei Gefährdung der materiellen Existenzgrundlage als außergewöhnliche Belastungen abzie...
  • FinBeh Hamburg 8.11.2018, SIS 18 17 37, Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung, materielle und immaterielle Existenzgrundlage: Im Hinblick ...
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