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Anwendung von § 20 Abs. 1 Nr. 5 EStG nur bei Zwangsversteigerung, wirtschaftliche Betrachtungsweise bei Auslegung steuerlicher Normen, keine Einnahmen aus Kapitalvermögen bei Auszahlung einer verzinslich gestundeten Entschädigung für den Pflichtteilsverzicht
Kapitel:
Privatbereich > Kapitaleinkünfte
Privatbereich > Kapitaleinkünfte
Fundstellen
-
FG Berlin-Brandenburg 22.11.2017, 3 K 3189/17
EFG 2018 S. 379
Normen
[EStG] § 20 Abs. 1 Nr. 5, § 20 Abs. 1 Nr. 7, § 32 d Abs. 1
[EStG] § 20 Abs. 1 Nr. 5, § 20 Abs. 1 Nr. 7, § 32 d Abs. 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 06.08.2019, SIS 19 18 82, Zinsanteil, Ausgleichszahlung, Pflichtteilsverzicht, Grundschuld
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 6.8.2019, SIS 19 18 82, Zinsen aus der Stundung eines Ausgleichsanspruchs für den Pflichtteilsverzicht sind einkommensteuerbar: V...

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