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Bei einer unzuständigen Behörde angebrachter Rechtsbehelf wahrt die Einspruchsfrist bereits bei Absendung durch die unzuständige an die zuständige Behörde innerhalb der Frist, Anspruch einer Kapitalgesellschaft schweizerischen Rechts auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG

Kapitel:
Verschiedenes > Bekanntgabe, Zustellung
Fundstellen
  1. FG Baden-Württemberg 04.05.2017, 3 K 3046/14
    EFG 2017 S. 1561
Normen
[AO 1977] § 122 Abs. 2 Nr. 1, § 122 Abs. 2 Nr. 2, § 355, § 356, § 357
[GG] Art. 19 Abs. 4
[RAO] § 249 Abs. 3
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: BFH, 28.04.2020, SIS 20 09 50, Einspruch, Weiterleitung, Behörde, Auslegung, Elektronische Übermittlung, Rechtsbehelfsbelehrung, Freigrenze
Zitiert in... / geändert durch...
  • FG Düsseldorf 12.1.2021, SIS 21 03 01, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Einspruchseinlegung bei unzuständigem FA, Weiterleitung an zuständ...
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