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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 47/12 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 5, DBA-Thailand Art. 11, DBA-Thailand Art. 13, DBA-Großbritannien Art. 3, DBA-Großbritannien Art. 7, DBA-Großbritannien Art. 8
Schlagwörter Doppelbesteuerung, Zinsen, Gesellschafterdarlehen, Sonderbetriebsvermögen, Betriebsstätte
Rechtsfrage: Steht der Bundesrepublik Deutschland das Besteuerungsrecht für Zinsen aus Gesellschafterdarlehen und den Gewinn aus der Veräußerung der dem Sonderbetriebsvermögen zuzuordnenden Beteiligung an einer britischen Kapitalgesellschaft für den in Thailand lebenden Kommanditisten (Kläger) einer inländischen KG zu? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 16.05.2012
Vorinstanz/AZ: 3 K 42/11
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2012 S. 1767
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 23 19
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.06.2013
Erledigungs-Az: I R 47/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 29 92