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Abweichung zwischen steuerlichem Einlagekonto und handelsrechtlicher Kapitalrücklage ist keine offenbare Unrichtigkeit, grobes Verschulden bei unterlassener Geltendmachung günstiger Umstände vor Rechtskraft des Steuerbescheids
			Kapitel: 
Unternehmensbereich > Körperschaftsteuer
		
			Unternehmensbereich > Körperschaftsteuer
			Fundstellen
			
	
			- FG Berlin-Brandenburg 09.03.2017, 10 K 10319/15, rkr.
			Normen
[AO 1977] § 129, § 164 Abs. 2, § 173 Abs. 1 Nr. 2
[HGB] § 272 Abs. 2
[KStG] § 27 Abs. 2, § 28 Abs. 1, § 38 Abs. 1
					
	
	
			[AO 1977] § 129, § 164 Abs. 2, § 173 Abs. 1 Nr. 2
[HGB] § 272 Abs. 2
[KStG] § 27 Abs. 2, § 28 Abs. 1, § 38 Abs. 1
			Zitiert in... / geändert durch...
			
	
	- FG des Saarlandes 20.4.2023, SIS 23 15 70, Offenbare Unrichtigkeit im Sinne des § 129 AO bei unzutreffender Angabe des steuerlichen Einlagekontos in...
- FG Baden-Württemberg 19.12.2017, SIS 20 16 97, Offenbare Unrichtigkeit im Sinne des § 129 AO bei Bescheid nach § 27 Abs. 2 KStG über die gesonderte Fest...
 
	
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