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Offenbare Unrichtigkeit im Sinne des § 129 AO bei unzutreffender Angabe des steuerlichen Einlagekontos in der Feststellungserklärung nach § 27 Abs. 2 KStG mit 0 EUR und dadurch verursachter Nichtberücksichtigung eines von den Gesellschaftern einer GmbH in die Kapitalrücklage einzuzahlenden Agios
Kapitel:
Verschiedenes > Aufhebung, Änderung, Berichtigung
Verschiedenes > Aufhebung, Änderung, Berichtigung
Fundstellen
- FG des Saarlandes 20.04.2023, 1 K 1381/19, rkr.
Normen
[AO 1977] § 129 Satz 1
[HGB] § 272 Abs. 2
[KStG] § 27 Abs. 2 Satz 1
[AO 1977] § 129 Satz 1
[HGB] § 272 Abs. 2
[KStG] § 27 Abs. 2 Satz 1

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