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Offenbare Unrichtigkeit im Sinne des § 129 AO bei Bescheid nach § 27 Abs. 2 KStG über die gesonderte Feststellung des steuerlichen Eigenkapitals über 0 EUR infolge Nichtberücksichtigung einer Einlage in die Kapitalrücklage einer GmbH durch einen Forderungsverzicht von Gesellschaftern

Kapitel:
Unternehmensbereich > Körperschaftsteuer
Fundstellen
  1. FG Baden-Württemberg 19.12.2017, 6 K 1902/15
    EFG 2020 S. 1460
Normen
[AO 1977] § 129 Satz 1
[HGB] § 272 Abs. 2 Nr. 4
[KStG] § 27 Abs. 2 Satz 1
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