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Kein Verspätungsgeld bei unverschuldeter Verletzung der Pflicht zur rechtzeitigen und vollständigen Übermittlung von Rentenbezugsmitteilungen, Softwarehersteller als Erfüllungsgehilfe, Hineinwachsen einer vor Erlass der Einspruchsentscheidung erhobenen Klage in die Zulässigkeit

Kapitel:
Rechtsbehelfe > Klageverfahren
Fundstellen
  1. FG Berlin-Brandenburg 12.11.2015, 5 K 10235/13
Normen
[EStG] § 22 a Abs. 1, § 22 a Abs. 5 Satz 3, § 22 a Abs. 5 Satz 4
[FGO] § 44 Abs. 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: BFH, 20.02.2019, SIS 19 08 95, Verspätungsgeld, Fristversäumnis, Meldung, Elektronische Übermittlung, Rentenversicherung, Verschulden, Erfüllungsgehilfe
Zitiert in... / geändert durch...
  • FG Berlin-Brandenburg 19.2.2019, SIS 20 16 98, Verspätungsgeld: 1. Der Senat hält daran fest, dass die Regelung des § 22 a Abs. 5 EStG zum Verspätungsge...
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