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Wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Abgabe einer Steuererklärung in elektronischer Form im Rahmen der Härtefallregelung nach § 150 Abs. 8 AO, selbständiger Zeitungszusteller mit jährlichen Einnahmen von knapp 6.000 EUR

Kapitel:
Verschiedenes > Besteuerungsverfahren / Verschiedenes
Fundstellen
  1. FG Rheinland-Pfalz 12.10.2016, 2 K 2352/15
    EFG 2017 S. 40
Normen
[AO 1977] § 150 Abs. 8
[EStG] § 25 Abs. 4
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: BFH, 16.06.2020, SIS 20 17 32, Elektronische Übermittlung, Anlage, Einnahmeüberschussrechnung, Steuererklärung
  • nach: BFH, 16.06.2020, SIS 20 17 32, Elektronische Übermittlung, Anlage, Einnahmeüberschussrechnung, Steuererklärung
  • nach: III B 173/16, Einkommensteuererklärung, elektronische Form
Zitiert in... / geändert durch...
  • Schleswig-Holsteinisches FG 8.7.2021, SIS 21 14 59, Wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Schaffung der technischen Voraussetzungen für eine elektronische Überm...
  • BFH 16.6.2020, SIS 20 17 32, Befreiung von der Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Einkommensteuererklärung aufgrund wirtschaf...
  • FG Berlin-Brandenburg 8.8.2019, SIS 20 18 78, Abgabe der Steuererklärungen in elektronischer Form: 1. Das Ermessen der Finanzverwaltung, auf Antrag auf...
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