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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 27/17 (BFH)
§§: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. a, PBefG § 42, PBefG § 43
Schlagwörter Ermäßigter Steuersatz, Beförderungsleistung
Rechtsfrage: Besteuerung von Umsätzen aus Schiffsfahrten - Abgrenzung zwischen Linienverkehr und Ausflugsfahrten: Handelt es sich bei Stadtrundfahrten mit Schiffen um genehmigten Linienverkehr i.S. des § 42 bzw. § 43 PBefG, auf die der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist? Ist für die Abgrenzung zwischen Linienverkehr und Ausflugsfahrten maßgeblich auf die Fahrgastfreiheit bzw. das gemeinsame Ausflugsziel abzustellen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 18.07.2017
Vorinstanz/AZ: 4 K 34/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 17 52
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.08.2019
Erledigungs-Az: XI R 27/17
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 18 93