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Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs i.S. des § 1 Abs. 3 GrEStG, Anzeigepflichten, Absehen von der Anwendung des § 16 Abs. 5 GrEStG bei fristgerechter Anzeige des Anteilserwerbs bei den für die Steuerfestsetzung zuständigen Stellen anstelle des für die gesonderte Feststellung nach § 17 GrEStG zuständigen FA

Kapitel:
Haus - und Grundbesitz > Grunderwerbsteuer
Fundstellen
  1. FG Berlin-Brandenburg 12.05.2016, 12 K 15028/14
    EFG 2016 S. 1903
Normen
[GG] Art. 3 Abs. 1
[GrEStG] § 1 Abs. 3 Nr. 1, § 16 Abs. 2 Nr. 1, § 16 Abs. 5, § 17 Abs. 3 Nr. 2, § 18, § 19
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: BFH, 22.05.2019, SIS 19 15 55, Grunderwerbsteuer, Rückgängigmachung, Frist, Anzeige, Zuständigkeit, Gesonderte Feststellung
Zitiert in... / geändert durch...
  • BFH 22.5.2019, SIS 19 15 55, Rückgängigmachung von Erwerbsvorgängen: 1. Wird ein Erwerbsvorgang i.S. des § 1 Abs. 3 Nr. 1 oder Nr. 2 G...
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