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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 17/01 |
§§: | ErbStG § 13 a Abs. 1 Nr. 2, ErbStG § 13 a Abs. 2, ErbStG § 13 a Abs. 4 Nr. 3 |
Schlagwörter | Schenkungsteuer, Schenkung, Einbringungsgeborene Anteile, Kapitalgesellschaft, Privatvermögen, Freibetrag, Bewertungsabschlag, Betriebsvermögen |
Rechtsfrage: | Sind Schenkungen einbringungsgeborener Anteile an einer Kapitalgesellschaft, die nicht mehr als 25 v. H. des Nennkapitals der Gesellschaft ausmachen und im Privatvermögen gehalten werden, nicht durch den Freibetrag nach § 13 a Abs. 1 ErbStG in Verbindung mit § 13 a Abs. 4 ErbStG und einem Bewertungsabschlag nach § 13 a Abs. 2 ErbStG wie Betriebsvermögen begünstigt? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 18.01.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 2810/99 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2001 S. 642 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 61 11 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision zurückgenommen |