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Aufwendungen für zivilgerichtliche Auseinandersetzungen wegen Streitigkeiten über die Beendigung von Mietverhältnissen und für die Prozessvertretung einer Nebenklage keine außergewöhnliche Belastungen
Kapitel:
Privatbereich > Außergewöhnliche Belastungen (allgemeine)
Privatbereich > Außergewöhnliche Belastungen (allgemeine)
Fundstellen
-
BFH 14.04.2016, VI R 5/13 (NV)
BFH/NV 2016 S. 1015
Normen
[EStG 2002] § 33
[EStG 2002] § 33
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: 2 BvR 1247/16 (BVerfG), Außergewöhnliche Belastung, Zwangsläufigkeit, Zivilprozesskosten, Vermietung
- vor: FG Baden-Württemberg, 10.09.2012, SIS 13 20 84, Prozesskosten, Zivilprozess, Außergewöhnliche Belastung, Zwangsläufigkeit, Erfolgsaussichten, Aufteilung

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