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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | XI R 24/09 (BFH) | 
| §§: | UStG 1999 § 17 Abs. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 20 Abs. 1 Buchst. b | 
| Schlagwörter | Berichtigung, Vorsteuerabzug, Rabatt | 
| Rechtsfrage: | Ist der Vorsteuerabzug bei außerhalb der Lieferkette gewährten Rabatten (sog. indirekte Rabatte) gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 2 UStG 1999 in der bis zum 15.12.2004 geltenden Fassung zu berichtigen? Oder ist für diese indirekten Rabatte der Vorsteuerabzug erst ab dem 16.12.2004 aufgrund der Neuregelung des § 17 Abs. 1 Satz 4 UStG 1999 durch das Richtlinien-Umsetzungsgesetz vom 9.12.2004 (BGBl I 2004 S. 3310) zu korrigieren? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf | 
| Vorinstanz/Datum: | 29.05.2009 | 
| Vorinstanz/AZ: | 1 K 4494/08 U | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 03 95 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 15.02.2012 | 
| Erledigungs-Az: | XI R 24/09 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 11 30 | 
