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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 1/16 (BFH)
§§: UStG 2005 § 3 Abs. 1, UStG 2005 § 1 a Abs. 2 Satz 1, UStG 2005 § 3 Abs. 6 Satz 1, UStG 2005 § 3 Abs. 7 Satz 1
Schlagwörter Beförderung, Versendung, Innergemeinschaftliche Lieferung, Steuerpflicht, EU, EG, Umsatzsteuer
Rechtsfrage: 1. Stellt der Transport von Waren in ein Konsignationslager (Warenlager eines Lieferanten, welches sich in der Nähe des Abnehmers befindet) eine Beförderung oder Versendung an den Abnehmer i.S.v. § 3 Abs. 6 Satz 1 UStG oder ein Verbringen zur eigenen Verfügung i.S.v. § 1 a Abs. 2 Satz 1 UStG dar? - 2. Führt das Verbringen von Ware in ein Konsignationslager (nur) dann zu einer am Ort des Beginns der Beförderung oder Versendung erfolgenden Lieferung an den Abnehmer, wenn der Abnehmer die Ware zum Zeitpunkt des Beginns der Beförderung oder Versendung in das Konsignationslager bereits verbindlich bestellt hat? - 3. Befindet sich der Lieferort am Ort der Konsignationslagers, wenn es zum Zeitpunkt des Beginns der Beförderung oder Versendung an einer verbindlichen Bestellung des Abnehmers fehlt und kommt nach den Regelungen des Konsignationslagervertrages ein Kaufvertrag zwischen dem Lieferer und dem Abnehmer erst zustande, nachdem die Ware bereits eingelagert worden ist? - 4. Sind über ein sog. Konsignationslager erfolgte Lieferungen eines in den Niederlanden ansässigen Unternehmers an einen im Inland ansässigen Unternehmer im Inland steuerbar und steuerpflichtig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 06.11.2015
Vorinstanz/AZ: 1 K 1983/13 U
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2016 S. 234
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 03 49
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.11.2016
Erledigungs-Az: V R 1/16
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 04 52