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Zu den nicht ausgleichsfähigen Einkünften aus einem Steuerstundungsmodell gehören auch nach dem ursprünglichen Konzept nicht geplante Beteiligungseinkünfte, teleologische Reduktion des § 15 b Abs. 1 EStG im Hinblick auf Totalverluste
Kapitel:
Verschiedenes > AO, Verschiedenes
Verschiedenes > AO, Verschiedenes
Fundstellen
-
FG Berlin-Brandenburg 08.12.2015, 6 K 6215/12
EFG 2016 S. 385
Normen
[EStG] § 15 b Abs. 1, § 15 b Abs. 2
[EStG] § 15 b Abs. 1, § 15 b Abs. 2
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 20.12.2018, SIS 19 09 54, Steuerstundungsmodell, Verlustausgleich, Veräußerungsverlust
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 21.11.2024, SIS 25 03 34, Teilnahme des Sonderbetriebsverlustes an Verlustausgleichsbeschränkung, Verfassungsmäßigkeit des § 15 b A...
- FG Berlin-Brandenburg 25.9.2023, SIS 23 19 30, Anwendung der Verlustausgleichsbeschränkung für Steuersparmodelle nach § 15 b EStG auch auf Verlust aus d...
- FG Hamburg 20.2.2020, SIS 19 22 43, Verlustabzugsbeschränkung bei Steuerstundungsmodellen gem. § 15 b EStG: 1. Die Beschränkung des Verlustab...

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