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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-431/06 (EuGH)
§§: EG Art. 87 Abs. 1, EG Art. 88 Abs. 3
Schlagwörter Beihilfe, EG, EU, Körperschaftsteuer, Spanien, Steuersatz
Rechtsfrage: Ist Art. 87 Abs. 1 EG dahin gehend auszulegen, dass die von den Juntas Generales del Territorio Histórico de Gipuzkoa erlassenen Steuermaßnahmen, mit denen die Art. 29 Abs. 1 a und 37 der Regelung über die Körperschaftsteuer neu gefasst werden, selektiv i.S. des Begriffs der staatlichen Beihilfen der genannten Vorschrift und deshalb gemäß Art. 88 Abs. 3 EG der Kommission mitzuteilen sind, weil sie für das Gebiet dieser unterstaatlichen autonomen Einheit einen Steuersatz festlegen, der unter dem in den Gesetzen des spanischen Staats vorgesehenen allgemeinen Steuersatz liegt, und steuerliche Abzüge regeln, die im staatlichen Steuerrecht nicht vorgesehen sind?
Vorinstanz: Tribunal Superior de Justicia de la Comunidad Autónoma del País Vasco (Spanien)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2006 Nr. C 326 S. 31
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 11.09.2008
Erledigungs-Az: Rs C-428/06 bis C-434/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 38 57