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GbR als Organträgerin nach Abschaffung der gesetzlichen Mehrmütterorganschaft, Übernahme aller GbR-Anteile durch Mehrheitsgesellschafterin der Organgesellschaft und Gesamtrechtsnachfolge dieser Mehrheitsgesellschafterin und neuen Organträgerin hinsichtlich des von der GbR abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrags und der insoweit laufenden fünfjährigen Mindestvertragslaufzeit, keine Nichtanerkennung der Organschaft insgesamt wegen einzelner Jahre mit Organschaftsunterbrechung

Kapitel:
Unternehmensbereich > Körperschaftsteuer
Fundstellen
  1. FG des Saarlandes 16.06.2015, 1 K 1109/13
    EFG 2016 S. 396
Normen
[AktG] § 308
[AO 1977] § 39 Abs. 2 Nr. 2, § 42, § 45
[BGB] § 709
[EStG] § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
[KStG 2005] § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: BFH, 10.05.2017, SIS 17 16 40, Organschaft, Ergebnisabführungsvertrag, Finanzielle Eingliederung, Gesamtrechtsnachfolge, Mehrmütterorganschaft
Zitiert in... / geändert durch...
  • FG Bremen 14.12.2017, SIS 17 24 10, Keine körperschaft- bzw. gewerbesteuerrechtliche Organschaft bei nur 50%iger Beteiligung des vermeintlich...
  • BFH 10.5.2017, SIS 17 16 40, Anerkennung einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft: Geht das Vermögen eines Organträgers innerha...
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