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Keine körperschaft- bzw. gewerbesteuerrechtliche Organschaft bei nur 50%iger Beteiligung des vermeintlichen Organträgers an der potentiellen Organgesellschaft und lediglich schuldrechtlichem Stimmbindungsvertrag mit dem anderen Gesellschafter der "Organgesellschaft"

Kapitel:
Unternehmensbereich > Körperschaftsteuer
Fundstellen
  1. FG Bremen 14.12.2017, 3 K 12/17 (1), rkr.
    EFG 2018 S. 228
Normen
[AO 1977] § 39 Abs. 2 Nr. 1
[GewStG] § 2 Abs. 2 Satz 1, § 2 Abs. 2 Satz 2
[KStG] § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, § 14 Abs. 1 Satz 2, § 17 Satz 1
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