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Zinsschrankenregelung nach § 4 h EStG und § 8 a KStG nicht verfassungswidrig
Kapitel:
Unternehmensbereich > Gewinnermittlung > Kredite, Schuldzinsen
Unternehmensbereich > Gewinnermittlung > Kredite, Schuldzinsen
Fundstellen
-
FG München 02.03.2015, 7 K 2372/13
EFG 2015 S. 1127
Normen
[EStG 2007] § 4 h Abs. 1, § 4 h Abs. 2, § 4 h Abs. 3
[GG] Art. 3 Abs. 1, Art. 14, Art. 19 Abs. 4, Art. 100 Abs. 1 Satz 1, Art. 100 Abs. 1 Satz 2
[KStG] § 8 a Abs. 1
[EStG 2007] § 4 h Abs. 1, § 4 h Abs. 2, § 4 h Abs. 3
[GG] Art. 3 Abs. 1, Art. 14, Art. 19 Abs. 4, Art. 100 Abs. 1 Satz 1, Art. 100 Abs. 1 Satz 2
[KStG] § 8 a Abs. 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: I R 18/15 (BFH), Zinsschranke, Verfassungsmäßigkeit, Betriebsausgabe, Nettoprinzip
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 14.10.2015, SIS 16 01 39, Verfassungsmäßigkeit der sog. Zinsschranke: Es wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § ...

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