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Nichterhebung von Grunderwerbsteuer nach § 7 und § 6 GrEStG bei Übertragung von Miteigentum zum Zweck der Teilung und Bildung von Wohneigentum, kein einheitliches Vertragswerk bei bloßer Verpflichtung der GbR-Gesellschafter untereinander zur Bebauung

Kapitel:
Haus - und Grundbesitz > Grunderwerbsteuer
Fundstellen
  1. FG Berlin-Brandenburg 26.02.2015, 15 K 4223/10, rkr.
    EFG 2015 S. 943
Normen
[AO 1977] § 42
[GrEStG] § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 6 Abs. 4, § 7 Abs. 1, § 7 Abs. 2, § 7 Abs. 3, § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: BFH, 20.02.2019, SIS 19 10 32, Grunderwerbsteuer, Gesamthand, Wohnungseigentum, Einheitliches Vertragswerk, Steuerfreistellung, Gestaltungsmissbrauch
Zitiert in... / geändert durch...
  • FG Berlin-Brandenburg 5.12.2019, SIS 20 14 06, Grunderwerbsteuer: 1. Bloße Schwierigkeiten bei der Ermittlung der Gegenleistung, die behoben werden könn...
  • BFH 20.2.2019, SIS 19 10 32, Grundstückskaufvertrag zwischen Gesellschaft und Gesellschafter: 1. Der Vertrag zwischen einer Gesellscha...
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