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Keine grundstücksbezogene Auslegung des § 6 a Satz 4 GrEStG, Geltung der vorgelagerten Fünfjahres-Mindesthaltefrist nicht nur für die Beteiligung des herrschenden Unternehmens an der übertragenden, grundbesitzenden Gesellschaft, sondern auch für dessen Beteiligung an der aufnehmenden "abhängigen Gesellschaft"
Kapitel:
Haus - und Grundbesitz > Grunderwerbsteuer
Haus - und Grundbesitz > Grunderwerbsteuer
Fundstellen
-
FG München 22.10.2014, 4 K 37/12
EFG 2015 S. 243
Normen
[GrEStG] § 6 a Satz 3, § 6 a Satz 4
[GrEStG] § 6 a Satz 3, § 6 a Satz 4
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 22.08.2019, SIS 20 00 92, Grunderwerbsteuer, Bemessungsgrundlage, Fünfjahreszeitraum, Verschmelzung
- nach: II R 58/14 (BFH), Grunderwerbsteuer, Bemessungsgrundlage, Fünfjahreszeitraum, Verschmelzung
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 22.8.2019, SIS 20 00 92, Steuerbefreiung nach § 6 a GrEStG: 1. § 6 a GrEStG gilt für alle Rechtsträger i.S. des GrEStG, die wirtsc...

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