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Änderung eines Bescheides aufgrund elektronisch übermittelter Daten nach § 10 Abs. 2 a S. 8 EStG

Kapitel:
Verschiedenes > Aufhebung, Änderung, Berichtigung
Fundstellen
  1. Hessisches FG 07.04.2014, 6 K 2198/12
Normen
[EStG] § 10 Abs. 2 a Satz 8
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: BFH, 24.08.2016, SIS 16 25 05, Änderung, Krankenversicherung, Elektronische Übermittlung, Bestandskraft
Zitiert in... / geändert durch...
  • BFH 24.8.2016, SIS 16 25 05, Änderung der Steuerbescheide gemäß § 10 Abs. 2 a Satz 8 EStG a.F.: 1. Ein Einkommensteuerbescheid kann ge...
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