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Rückwirkende Anwendung des § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG i.d.F. des JStG 2007, keine Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
			Kapitel: 
Verschiedenes > Verjährung, Verwirkung
		
			Verschiedenes > Verjährung, Verwirkung
			Fundstellen
			
	
			- 
				BFH 17.07.2014, VI R 4/13 (NV)
									
 BFH/NV 2014 S. 1740
			Normen
[AO 1977] § 169 Abs. 2 Nr. 2, § 170 Abs. 2 Nr. 1
[EStG] § 46 Abs. 2 Nr. 1, § 46 Abs. 2 Nr. 8, § 52 Abs. 55 j
[GG] Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3
					
	
			[AO 1977] § 169 Abs. 2 Nr. 2, § 170 Abs. 2 Nr. 1
[EStG] § 46 Abs. 2 Nr. 1, § 46 Abs. 2 Nr. 8, § 52 Abs. 55 j
[GG] Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3
			Vorinstanz / Folgeinstanz:
			
	
			- vor: Hessisches FG, 18.12.2012, Pflichtveranlagung, Anwendungsvorschrift, Verfassungsmäßigkeit, Rückwirkung, Steuererklärungspflicht
			Zitiert in... / geändert durch...
			
	
	- BFH 30.3.2017, SIS 17 08 44, Verpflichtung des Steuerpflichtigen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung durch § 56 Satz 2 EStDV: 1....
 
	
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