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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 15/12 (BFH)
§§: KStG § 8 Abs. 1, EStG § 5 Abs. 1, HGB § 266 Abs. 2
Schlagwörter Aktivierung, Provision, Versicherung
Rechtsfrage: Sind bei einer als Versicherungsmaklerin tätigen GmbH bei noch fehlender Gewinnrealisierung aufgrund einer für den Provisionsanspruch vereinbarten aufschiebenden Bedingung die jeweils bis zum Bilanzstichtag angefallenen und den bis dahin erbrachten Vermittlungsleistungen zuordenbaren Aufwendungen als "unfertige Leistungen" zu aktivieren? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 21.12.2011
Vorinstanz/AZ: 9 K 3802/08 K, G, F, Zerl
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 14 67
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.10.2013
Erledigungs-Az: I R 15/12 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 13 67