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Trinkgelder der Saalassistenten einer Spielbank für Kellerdienstleistungen bei verbindlichem, tariflichem Vorteilssystem nicht steuerfrei, Steuerfreiheit des von einer Spielbank einem Saalassistenten gezahlten Kleidergelds
			Kapitel: 
Unternehmensbereich > Lohnsteuer > Arbeitslohn
		
			Unternehmensbereich > Lohnsteuer > Arbeitslohn
			Fundstellen
			
	
			- 
				FG Berlin-Brandenburg 14.05.2014, 7 K 7031/11, rkr.
									
 EFG 2014 S. 1569
			Normen
[EStG] § 3 Nr. 31, § 3 Nr. 51
					
	
			[EStG] § 3 Nr. 31, § 3 Nr. 51
			Vorinstanz / Folgeinstanz:
			
	
			- nach: BFH, 18.06.2015, SIS 15 21 35, Trinkgeld, Spielbank, Kleidung, Tarifvertrag, Steuerfreiheit
			Zitiert in... / geändert durch...
			
	
	- BFH 18.6.2015, SIS 15 21 35, Steuerfreiheit von Trinkgeldern: 1. Freiwillige Zahlungen von Spielbankkunden an die Saalassistenten eine...
 
	
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