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Das Verlustverrechnungsverbot für Termingeschäfte einer KG nach § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG ist verfassungsgemäß, auch wenn sich die Verluste aufgrund der Liquidation der KG nicht mehr auswirken können
Kapitel:
Unternehmensbereich > Gesellschaften > Sonstiges / Gesellschaften
Unternehmensbereich > Gesellschaften > Sonstiges / Gesellschaften
Fundstellen
-
FG Baden-Württemberg 08.04.2013, 10 K 3512/11
DStRE 2015 S. 270
Normen
[EStG 2009] § 15 Abs. 3 Satz 4, § 15 Abs. 4 Satz 1, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4
[GG] Art. 3 Abs. 1
[EStG 2009] § 15 Abs. 3 Satz 4, § 15 Abs. 4 Satz 1, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4
[GG] Art. 3 Abs. 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 28.04.2016, SIS 16 12 49, Termingeschäft, Verlustausgleich, Abzugsverbot, Verfassung, Leistungsfähigkeit
Zitiert in... / geändert durch...
- FG Köln 24.1.2019, SIS 21 01 74, Verluste aus Termingeschäften: 1. Bei einem im Zusammenhang mit einem variabel verzinslichen betriebliche...
- BFH 28.4.2016, SIS 16 12 49, Verfassungsmäßigkeit der Verlustausgleichs- und -abzugsbeschränkung des § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG: Die Ausg...
- Hessisches FG 16.12.2013, SIS 14 17 12, Verfassungsmäßigkeit der Verlustausgleichsbeschränkung des § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG: Die Versagung der Verr...

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