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Von Notaren für Vertretung an Notarassessoren freiwillig geleistete Zahlungen keine steuerfreien "Trinkgelder"
Kapitel:
Unternehmensbereich > Lohnsteuer > Arbeitslohn
Unternehmensbereich > Lohnsteuer > Arbeitslohn
Fundstellen
-
FG Mecklenburg-Vorpommern 28.08.2013, 3 K 525/11, rkr.
EFG 2014 S. 23
Normen
[EStG] § 3 Nr. 51, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
[EStG] § 3 Nr. 51, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 10.03.2015, SIS 15 14 08, Notar, Vertretung, Trinkgeld, Steuerfreiheit
- nach: VI B 130/13, Trinkgeld, Steuerbefreiung, Notarassessor
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 10.3.2015, SIS 15 14 08, Trinkgelder nach § 3 Nr. 51 EStG, keine Steuerfreiheit freiwilliger Zahlungen von Notaren an Notarassesso...

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