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Vermietung eines im selbstgenutzten Einfamilienhaus belegenen Arbeitszimmers an einen Auftraggeber, Zuordnung der Vermietungseinkünfte zu den gewerblichen Einkünften oder den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, Erfordernis der Abgeschlossenheit eines Raumes für die Annahme eines häuslichen Arbeitszimmers
Kapitel:
Unternehmensbereich > Gewinnermittlung > Verschiedene Betriebsausgaben
Unternehmensbereich > Gewinnermittlung > Verschiedene Betriebsausgaben
Fundstellen
- Sächsisches FG 24.05.2012, 1 K 1474/10
Normen
[EStG] § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b, § 12 Nr. 1, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 21 Abs. 3
[EStG] § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b, § 12 Nr. 1, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 21 Abs. 3
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 13.12.2016, SIS 17 04 26, Gewerbliche Einkünfte, Vermietungseinkünfte, Büroraum, Arbeitszimmer, Betriebsausgabe, Werbungskosten

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