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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 15/15 (BFH) |
§§: | EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b Satz 3 |
Schlagwörter | Arbeitszimmer, Abzugsbeschränkung |
Rechtsfrage: | Ist der Abzugsbetrag für ein häusliches Arbeitszimmer in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b Satz 3 EStG in Höhe von 1.250 EUR objekt- und personenbezogen, sodass die parallele Nutzung zweier Arbeitszimmer in verschiedenen Hausständen nicht zu einer Verdoppelung dieses Abzugsbetrags führt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 25.02.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1595/13 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 12 09 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.05.2017 |
Erledigungs-Az: | VIII R 15/15 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 12 42 |