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Land- und forstwirtschaftlich bewirtschafteter Grund und Boden als Betriebstätte i.S. von § 12 AO, Gewinnaufteilung zwischen Deutschland und den Niederlanden, Progressionsvorbehalt

Kapitel:
International > Doppelbesteuerung
Fundstellen
  1. FG Köln 05.09.2012, 4 K 351/11
    EFG 2012 S. 2288
Normen
[AO 1977] § 12 Satz 1
[DBA-Niederlande 1959] Art. 4 Abs. 1, Art. 4 Abs. 2, Art. 20 Abs. 2
[EStG] § 32 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 32 b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: BFH, 02.04.2014, SIS 14 18 37, Doppelbesteuerung, Steuerfreiheit, Progressionsvorbehalt, Betriebsstätte, Land- und Forstwirtschaft, Landwirtschaft
Zitiert in... / geändert durch...
  • BFH 2.4.2014, SIS 14 18 37, Landwirtschaftlich bewirtschaftetes Grundstück als Betriebsstätte i.S. von § 12 AO: Bewirtschaftete Grund...
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